Dem Stiftungsvorstand obliegt das operative Geschäft. Die Mitglieder sind erste Ansprechpartner für Anliegen, die an die Stiftung herangetragen werden und vertreten die Stiftung in rechtlichen und repräsentativen Angelegenheiten.
Dazu legt er im Rahmen des Stiftungszweckes die konkreten Ziele, Prioritäten sowie das Konzept der Projektarbeit fest. Er sorgt für eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung des Stiftungsvermögens.