Der Stiftungsrat setzt sich aus 5 bis 20 Mitgliedern zusammen, die vom Gremium selbst gewählt werden. Die Amtszeit beträgt drei Jahre, Wiederwahlen sind unbegrenzt möglich.
Mitglieder des Stiftungsrats sollten durch ihre Eignung und ihr Engagement zur Förderung der Stiftungsarbeit überzeugen.
Der Stiftungsrat überwacht die Einhaltung der Stiftungsziele und unterstützt den Vorstand bei der Festlegung von Prioritäten und konkreten Maßnahmen.